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Hagen - eine erfolgreiche Veranstaltung

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Das Kino war Babylon in Hagen war überbelegt. Ein hochinteressiertes Publikum sah den Film und diskutierte anschließend mit Irmingard Schewe-Gerigk, Vorsitzende von Terre des Femmes e.V., Günter Haverkamp, Aktion Weißes Friedensband e.V. und Dr. med. Christoph Zerm, Gynäkologe und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft FIDE der DGGG. Finanziert wurde die Veranstaltung durch FRIEDENSBAND.

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Rundbrief 01-2010

Lange Zeit war unsicher, wie es mit den „Runden Tischen gegen Beschneidung von Mädchen“ in Nordrhein-
Westfalen weitergeht. Für die Koordination des erfolgreichen Modellprojekts fehlte die Finanzierung. Schließlich
hat Aktion Weißes Friedensband dafür einen Antrag an das Förderprogramm „Entwicklungspolitische Informations-
und Bildungsarbeit“ des Landes Nordrhein-Westfalen gestellt. Ende März erhielten wir die positive
Nachricht: Unser Antrag wurde bewilligt! Dadurch können wir das Projekt in diesem Jahr fortsetzen und
auch wieder den Rundbrief herausgeben, der viermal im Jahr erscheint. In der aktuellen Ausgabe fassen wir
die Ergebnisse des ersten Halbjahres zusammen. Wir bedanken uns ganz herzlich beim Land Nordrhein-
Westfalen für die Förderung und bei allen, die den Projektantrag unterstützt haben!

rundbrief_01-2010.pdf

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Wüstenblume - Film und Gespräch in Hagen

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Das Kino Babylon im Kulturzentrum Pelmke (Pelmkestr.14, 58089 Hagen - www.pelmke.de) zeigt in Zusammenarbeit mit „Terre de Femmes“ und “Aktion Weißes Friedensband e.V.“ am Donnerstag, den 27.5.2010, ab 20 Uhr, den Kinoerfolg „Wüstenblume“ aus dem Jahr 2009. Das Drama thematisiert das grausame Ritual der Genitalbeschneidung und basiert auf dem gleichnamigen autobiografischen Roman und Weltbestseller von Waris Dirie. Der Eintritt ist kostenlos.

Weibliche Genitalbeschneidung - Ein Thema für Hagen?“ Mit dieser Frage befasst sich im Anschluss an den Film eine Gesprächsrunde mit Irmingard Schewe-Gerigk, Vorsitzende von Terre des Femmes e.V., Günter Haverkamp, Aktion Weißes Friedensband e.V. und Dr. med. Christoph Zerm, Gynäkologe und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft FIDE der DGGG. Unterstützt wird der Abend von der Zuwanderungsberatung des Diakonischen Werkes Ennepe-Ruhr/Hagen. Weltweit leben mehr als 150 Millionen Mädchen und Frauen, die an ihren Genitalien verstümmelt wurden. Jedes Jahr werden erneut etwa drei Millionen Mädchen Opfer dieser Praktik: das sind 8.000 jeden Tag. Und die Verstümmelungen finden auch in Deutschland statt: Mädchen werden hierzulande zu diesem Zweck zu ÄrztInnen oder in ihr Heimatland gebracht und betroffene Frauen leben unter uns.

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Bundestag: Weibliche Genitalverstümmelung ahnden

hib - heute im bundestag Nr. 100
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Do, 1. April 2010 Redaktionsschluss: 11:00 Uhr

2.   Weibliche Genitalverstümmelung ahnden
Recht/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/BOB/HLE) Die Verstümmelung der äußeren Genitalien einer Frau durch Beschneidung oder in anderer Weise soll mit Gefängnis nicht unter zwei Jahren bestraft werden. In minder schweren Fällen soll das Gericht Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren verhängen. Der Bundesrat hat einen entsprechenden Gesetzentwurf (17/1217) beim Parlament eingebracht. Es sei geplant, die Tat als schwerwiegenden Verstoß gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit des Opfers einzustufen, heißt es in der Vorlage. Damit würde ”ein eindeutiges Signal gesetzt, dass der Staat solche Menschenrechtsverletzungen keinesfalls toleriert, sondern energisch bekämpft“, heißt in der Initiative der Länderkammer weiter. Auslandstaten würden in die Strafbarkeit einbezogen, wenn das Opfer zur Zeit der Tat seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland habe. In der Begründung heißt es, von der Verstümmelung weiblicher Genitalien seien überwiegend Frauen in Afrika betroffen, aber auch Frauen in Asien und Lateinamerika. In Deutschland seien nach Schätzungen von Nichtregierungsorganisationen zirka 20.000 Frauen von Genitalverstümmelung betroffen.
Die Strafverfolgung komme vielfach erst durch eine Strafanzeige des Opfers in Gang. Da regelmäßig Mitglieder der Familie des Opfers für die Tat mit verantwortlich seien, könnten sich die minderjährigen Opfer in vielen Fällen erst im Erwachsenenalter zu einer Strafanzeige entschließen, wenn sie sich aus der Familie gelöst hätten. Um das Strafrecht voll zur Geltung kommen zu lassen, sei es nötig, dafür Sorge zu tragen, dass die Taten dann noch nicht verjährt seien. Aus diesem Grund sei das Ruhen der Verjährung notwendig, bis das Opfer das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Die Bundesregierung teilt die Einschätzung, dass es sich bei der Verstümmelung weiblicher Genitalien um eine schwerwiegende Grund- und Menschenrechtsverletzung handelt. Die Beratungen innerhalb der Regierung seien aber noch nicht abgeschlossen. ”Vor diesem Hintergrund sieht die Bundesregierung von einer detaillierten Bewertung an dieser Stelle ab und wird die weiteren parlamentarischen Erörterungen konstruktiv begleiten“, heißt es abschließend.

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Newsletter 2/2009

Runder Tisch NRW
Schwerpunkt: Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern und Jugendlichen
Schulung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
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Kommunale Runde Tische
Runder Tisch Düsseldorf gegründet
3. Informationstreffen für Kommunale Runde Tische: Filme im Blick
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Termine
Film „Wüstenblume“
Schulvorstellung im UFA-Palast Düsseldorf
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Kurzmeldungen
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rundbrief-02-2009.pdf 
 
 
 

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Rundbrief 1/2009

Informationsveranstaltung für „Kommunale Runde Tische“
Konzept der „Runden Tische“
Runder Tisch NRW
Runde Tische in den Kommunen
Möglicher Ablauf zur Gründung eines „Kommunalen Runden Tisches“
Rückblick: 2 Jahre „Runder Tisch NRW“: Veranstaltung im Landtag
Dokumentationen

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Schulvorstellung WÜSTENBLUME

8.10.2009 Düsseldorf. Vier Klassen besuchten die Schulvorstellung WÜSTENBLUME im UFA-Palalst Düsseldorf. Nach dem Film boten Jawahir Cumar, stop mutilation und Günter Haverkamp, Aktion Weißes Friedensband den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit, nachzufragen und zu diskutieren. Es war ein lebhafter Austausch, der durch Besuche in den Klassen fortgeführt werden soll. Wir wollen auch in anderen Städten gemeinsam solche Schulvorführungen organisieren.

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Runder Tisch NRW gegen Beschneidung von Mädchen - Einladung

Nächstes Treffen
am: 28.10.2009 – von 14.30 bis 17.00 Uhr
Ort: Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

Tagesordnung:
Top 1 Begrüßung und Vorstellungsrunde
Top 2 Vorstellung der Ergebnisse
Top 3 Schwerpunkt: Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern und Jugendlichen
Top 4 Festlegung der Aufgaben und Planung des nächsten Treffens
Top 5 Verschiedenes

Anmeldung an aktion@friedensband.de

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FrauTV sendet Beitrag

Am 19.8.09 drehte FrauTV in unseren Räumen einen Beitrag zu einem aktuellen Fall - wird bald genauer dokumentiert - und zur Arbeit des Runden Tisches NRW gegen Beschneidung von Mädchen. Gesendet wird der Beitrag in der Sendung am 27.8.09

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Gesetzentwurf im Bundestag

Genitalverstümmelung soll ausdrücklich als schwere Körperverletzung ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden und mit einer Strafe von einem bis zu zehn Jahren bestraft werden können. Dies ist Ziel eines Gesetzentwurfes (16/12910), der von 44 FDP-Abgeordneten, 39 Angehörigen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 5 SPD-Parlamentariern und 2 Mitgliedern der CDU/CSU-Fraktion unterschrieben wurde. Mehr