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Sie befinden sich aktuell in den Archiven des Blogs Runde Tische gegen Mädchenbeschneidung für Mai, 2009.
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Archive für Mai 2009
Gesetzentwurf im Bundestag
von admin.
Genitalverstümmelung soll ausdrücklich als schwere Körperverletzung ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden und mit einer Strafe von einem bis zu zehn Jahren bestraft werden können. Dies ist Ziel eines Gesetzentwurfes (16/12910), der von 44 FDP-Abgeordneten, 39 Angehörigen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 5 SPD-Parlamentariern und 2 Mitgliedern der CDU/CSU-Fraktion unterschrieben wurde. Mehr
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