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Gesetzentwurf im Bundestag
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Genitalverstümmelung soll ausdrücklich als schwere Körperverletzung ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden und mit einer Strafe von einem bis zu zehn Jahren bestraft werden können. Dies ist Ziel eines Gesetzentwurfes ([1] 16/12910), der von 44 FDP-Abgeordneten, 39 Angehörigen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 5 SPD-Parlamentariern und 2 Mitgliedern der CDU/CSU-Fraktion unterschrieben wurde. [2] Mehr
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[1] 16/12910: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/129/1612910.pdf
[2] Mehr: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2009/2009_139/02.html
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