Sie befinden sich in den Archiven der Kategorie Dokumente.
| M | D | M | D | F | S | S |
|---|---|---|---|---|---|---|
| « Apr | ||||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | ||
| 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 |
| 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 |
| 20 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 |
| 27 | 28 | 29 | ||||
- Aktionen (1)
- Dokumente (13)
- Fortschritte (2)
- Kommunen (4)
- KUTAIRI (2)
- Medien (1)
- Rundbrief (5)
- Treffen (3)
- Veranstaltungen (4)
- Workshops (1)
- : Untersuchung von UNICEF und TERRE DES FEMMES
- : Runder Tisch NRW - Einladung zum 4.6.2011
- : Ärzteblatt "Frauen haben ein Recht auf körperliche Unversehrtheit"
- : Gesundheitsbroschüre im Entwurf fertig
- : Runder Tisch Baden Württemberg
- : Runder Tisch NRW - Protokoll zum 1.12.2010
- : Terminankündigung: 6.2.2011 in Kerpen
- : Terminankündigung: 6.2.2011 in Düsseldorf
- : Unterschriftenaktion wird bis 31.1.2010 fortgesetzt
- : Telefonberatung KUTAIRI: Beraterinnen geschult
Blogroll
Archiv der Kategorie Dokumente
Untersuchung von UNICEF und TERRE DES FEMMES
von admin.
Wichtigstes Umfrageergebnis unter Ärzten ist der deutliche Wunsch nach Fortbildung. Insgesamt 87,4 % aller Ärzte, die den Fragebogen beantworteten (431), sind daran interessiert. unicef-untersuchung.pdf
Geschrieben in Dokumente | Drucken | 1 Kommentar »
Ärzteblatt “Frauen haben ein Recht auf körperliche Unversehrtheit”
von admin.
Interview mit Annette Widmann-Mauz (CDU), parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium (BMG),
und Dr. med. Cornelia Goesmann, Vizepräsidentin der Bundesärztekammer (BÄK) im Ärzteblatt vom 15.3.2011. aerzteblatt-2011-03-15.pdf
Geschrieben in Dokumente | Drucken | 1 Kommentar »
Unterschriftenaktion: Medizinische Versorgung
von admin.
Wir schätzen, dass in Deutschland mehr als 20.000 Frauen leben, die von weiblicher Genitalbeschneidung betroffen sind. Beschneidung führt bei vielen Frauen zu starken Menstruationsbeschwerden, aber auch zu chronischen Infektionen der Harnorgane oder der Gebärmutter. Sie kann sogar zu Unfruchtbarkeit und Komplikationen in der Schwangerschaft und bei der Geburt führen. Sie erhöht das Risiko der Mütter- und Kindersterblichkeit. Viele Frauen haben Schmerzen beim Geschlechtsverkehr und sind eingeschränkt in ihrer Sexualität und ihrem Lustempfinden. Durch eine intensive medizinische Versorgung können wir ihnen helfen! Sie haben ein Recht darauf!
unterschriftenaktion.pdf
Geschrieben in Dokumente | Drucken | Keine Kommentare »
Bundestag: Weibliche Genitalverstümmelung ahnden
von team.
hib - heute im bundestag Nr. 100
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen
Do, 1. April 2010 Redaktionsschluss: 11:00 Uhr
2. Weibliche Genitalverstümmelung ahnden
Recht/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/BOB/HLE) Die Verstümmelung der äußeren Genitalien einer Frau durch Beschneidung oder in anderer Weise soll mit Gefängnis nicht unter zwei Jahren bestraft werden. In minder schweren Fällen soll das Gericht Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren verhängen. Der Bundesrat hat einen entsprechenden Gesetzentwurf (17/1217) beim Parlament eingebracht. Es sei geplant, die Tat als schwerwiegenden Verstoß gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit des Opfers einzustufen, heißt es in der Vorlage. Damit würde ”ein eindeutiges Signal gesetzt, dass der Staat solche Menschenrechtsverletzungen keinesfalls toleriert, sondern energisch bekämpft“, heißt in der Initiative der Länderkammer weiter. Auslandstaten würden in die Strafbarkeit einbezogen, wenn das Opfer zur Zeit der Tat seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland habe. In der Begründung heißt es, von der Verstümmelung weiblicher Genitalien seien überwiegend Frauen in Afrika betroffen, aber auch Frauen in Asien und Lateinamerika. In Deutschland seien nach Schätzungen von Nichtregierungsorganisationen zirka 20.000 Frauen von Genitalverstümmelung betroffen.
Die Strafverfolgung komme vielfach erst durch eine Strafanzeige des Opfers in Gang. Da regelmäßig Mitglieder der Familie des Opfers für die Tat mit verantwortlich seien, könnten sich die minderjährigen Opfer in vielen Fällen erst im Erwachsenenalter zu einer Strafanzeige entschließen, wenn sie sich aus der Familie gelöst hätten. Um das Strafrecht voll zur Geltung kommen zu lassen, sei es nötig, dafür Sorge zu tragen, dass die Taten dann noch nicht verjährt seien. Aus diesem Grund sei das Ruhen der Verjährung notwendig, bis das Opfer das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Die Bundesregierung teilt die Einschätzung, dass es sich bei der Verstümmelung weiblicher Genitalien um eine schwerwiegende Grund- und Menschenrechtsverletzung handelt. Die Beratungen innerhalb der Regierung seien aber noch nicht abgeschlossen. ”Vor diesem Hintergrund sieht die Bundesregierung von einer detaillierten Bewertung an dieser Stelle ab und wird die weiteren parlamentarischen Erörterungen konstruktiv begleiten“, heißt es abschließend.
Geschrieben in Dokumente | Drucken | Keine Kommentare »
Statistik - FGM in Nordrhein-Westfalen
von admin.
TERRE DES FEMMES hat die Zahlen erarbeitet, wie viele Frauen und Mädchen in Nordrhein-Westfalen aus welchen Ländern leben. tabelle-nrw.pdf
Geschrieben in Dokumente | Drucken | Keine Kommentare »
Stellungnahme männliche und weibliche Beschneidung
von admin.
Dr. Christoph Zerm hat den gravierenden Unterschied zwischen männlicher und weiblicher Beschneidung untersucht und deutlich gemacht.stellgnahme-weibliche-und-maennliche-beschneidung.pdf
Geschrieben in Dokumente | Drucken | Keine Kommentare »
Empfehlungen von Dr. med. Christoph Zerm
von admin.
Vor allem für Medizinier ist dieses Werk von Dr. Zerm, Gynäkologe aus Herdecke, sehr hilfreich. 34 Seiten fachinformation34seiten.pdf
Geschrieben in Dokumente | Drucken | Keine Kommentare »
Gesetzentwurf im Bundestag
von admin.
Genitalverstümmelung soll ausdrücklich als schwere Körperverletzung ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden und mit einer Strafe von einem bis zu zehn Jahren bestraft werden können. Dies ist Ziel eines Gesetzentwurfes (16/12910), der von 44 FDP-Abgeordneten, 39 Angehörigen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 5 SPD-Parlamentariern und 2 Mitgliedern der CDU/CSU-Fraktion unterschrieben wurde. Mehr
Dokumentation zur Veranstaltung 6.2.09
von team.
Der „Runde Tisch NRW gegen Beschneidung von Mädchen“ feierte am 6. Februar 2009 sein zweijähriges Bestehen. Aus diesem Anlass lud er zu einer öffentlichen Veranstaltung in den Landtag Nordrhein-Westfalen ein. Der 6. Februar ist der internationale Tag gegen weibliche Genitalbeschneidung. Der Landtag war der richtige Ort, um für dieses schwierige Thema Öffentlichkeit zu schaffen. Mit einer Dokumentation bedanken wir uns bei allen Mitwirkenden. dokumentation-landtag.pdf
Dokumentation 2 Jahre Runder Tisch NRW
von admin.
Mit Förderung durch das Gesundheitsministerium konnten wir eine Dokumentation über die ersten zwei Jahre Runder Tisch NRW gegen Beschneidung von Mädchen erstellen. dokumentation.pdf
Geschrieben in Dokumente | Drucken | Keine Kommentare »